
Buchs ZH 2013
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Öffentlichkeitsprinzip
Im Kanton Zürich gilt für öffentliche Organe seit 1. Oktober 2008 das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt. Jede Person hat damit das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik "Buchs A-Z" unter dem Stichwort "Öffentlichkeitsprinzip".
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