
Buchs ZH 2010
Impressum |
|
Buchs A-Z
ÖffentlichkeitsprinzipDas kantonale Gesetz über die Information und den Datenschutz IDG regelt den Zugang zu den bei öffentlichen Organen vorhanden Informationen sowie den Schutz der Grundrechte von Personen, über welche die öffentlichen Organe Daten bearbeiten. Es gilt auch für die Gemeinden im Kanton Zürich.
Die Gemeinde Buchs informiert die Bevölkerung regelmässig über wichtige Entscheide (siehe Informationspolitik des Gemeinderates). Zudem werden in den Ratsnachrichten sämtliche Beschlüsse veröffentlicht, die nicht der Geheimhaltung unterstehen.
Das Verzeichnis über die Informationsbestände und deren Zwecke finden Sie in der Rubrik "Verwaltung".
Der Gemeindeschreiber ist Informationsverantwortlicher der Politischen Gemeinde Buchs. Er ist Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit Informationen und Datenschutz. zurück
|