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Identitätskarte

Benötigen Sie eine neue Identitätskarte?

Identitätskarten können Sie bei der Einwohnerkontrolle beantragen. Dazu muss jede Person persönlich am Schalter erscheinen (auch Kleinkinder). Minderjährige in Begleitung eines gesetzlichen Vertreters. Es dauert ca. 10 Arbeitstage, bis Sie die neue Identitätskarte via Einschreiben erhalten. In den Hauptreisezeiten (vor den Schulferien) können Verzögerungen auftreten. Wir empfehlen deshalb, Ihre Anträge rechtzeitig zu bestellen.

Folgende Unterlagen sind unbedingt mitzubringen:

  • alte Identitätskarte (auch wenn bereits abgelaufen)
  • 1 aktuelles Passfoto (Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, neutraler Gesichtsausdruck, Format 35 x 45mm, nicht älter als ein Jahr).
  • bei Verlust der Identitätskarte eine Verlustanzeige der Kantonspolizei (Verlustmeldung muss von einer Polizeistelle in der Schweiz erstellt sein)
  • bei Erstausstellung einer Identitätskarte für ein Kind benötigen wir einen amtlichen Ausweis der Eltern sowie das Familienbüchlein/Familienausweis oder der Geburtsschein

Gültigkeitsdauer / Preise in CHF
Identitätskarte Erwachsene / 10 Jahre / CHF 70.00 inkl. Porto
Identitätskarte Kinder bis 18 Jahre / 5 Jahre / CHF 35.00 inkl. Porto

Reisehinweise des EDA
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bieten Informationen zur Sicherheitslage im Ausland. Sie sind eine Ergänzung zu anderen Informationsquellen. Über Vorbereitung und Durchführung einer Reise entscheidet der/die Reisende in Eigenverantwortung. Informationen zu den verschiedenen Reisezielen finden Sie unter:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise.html

Verlust
Verlorene oder abhanden gekommene Identitätskarten sind unverzüglich bei einem Schweizer Polizeiposten anzuzeigen. Eine neue Identitätskarte wird nur gegen die von der Polizei ausgestellte Verlustanzeige ausgestellt.

Personen, welche ihre Identitätskarte während einer Auslandreise verlieren, können den Verlust bei der lokalen Polizei melden und bei der schweizerischen Vertretung ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Wer keinen Ersatzausweis ausstellen lässt, muss den Verlust nach Rückkehr in die Schweiz der Polizei melden.

Zugehörige Objekte

Name
20221018_Merkblatt_ID_und_Pass_April_2022.pdf Download 0 20221018_Merkblatt_ID_und_Pass_April_2022.pdf
20221018_Fotomustertafel.pdf Download 1 20221018_Fotomustertafel.pdf
20221109_Zustimmungserklarung_getrennt_lebende_Eltern.pdf Download 2 20221109_Zustimmungserklarung_getrennt_lebende_Eltern.pdf