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Fundbüro

Haben Sie etwas verloren oder gefunden und wissen nicht wie weiter? Das Fundbüro Buchs hilft Ihnen gerne weiter.

Täglich werden Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert, und die betroffene Person ist dankbar, den verlorenen Gegenstand wieder zurück zu erhalten.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.

  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie schriftlich oder telefonisch, sofern die Fundsache eindeutig identifiziert werden kann.

  • Kann die Fundsache nicht vermittelt werden, liegt es bei der Finderin resp. beim Finder, mittels erhaltener Quittung, den Gegenstand nach Ablauf eines Jahres persönlich beim Fundbüro abzuholen.

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, die gefundenen Artikel im Fundbüro abzugeben.

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.

  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist und gegen vorweisen der Quittung dem Finder überlassen. Der Gegenstand kann beim Fundbüro abgeholt werden.

  • Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Pässe, Schlüsse usw. werden nicht dem Finder überlassen.

  • Die Finderin oder der Finder verliert ihre oder seine gesetzlichen Rechte und Ansprüche, wenn sie oder er die Fundsache oder den Finderlohn nicht innerhalb von fünf Jahren seit der Anzeige im Fundbüro abholt.

Besonderes:

Diebesgut sowie Haus- und Anstaltsfunde werden vom Fundbüro nicht entgegengenommen. Über Schlüssel werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Schriftliche Anfragen (auch per E-Mail) sind mit Angabe der Schlüsselmarke und Nummer zu machen.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Einwohnerkontrolle gerne zur Verfügung.

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