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Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung - die individuelle Prämienverbilligung.

Massgebend für den Anspruch auf Prämienverbilligung sind folgende drei Faktoren:

  • Wohnsitz im Kanton Zürich am 1. Januar des Auszahlungsjahres
  • steuerbares Gesamteinkommen
  • steuerbares Gesamtvermögen


Wer im Kanton Zürich wohnt und Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält von der SVA Zürich ein Antragsformular. Dieses Antragsformular muss unterschrieben und innert zwei Monaten der SVA Zürich zurückgeschickt werden. Die SVA Zürich überweist dann die Prämienverbilligung direkt der Krankenkasse, welche die Verbilligung von der Prämienrechnungen abzieht.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.svazurich.ch.

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