Waffenerwerbsschein
Zuständiges Amt: Sicherheit + Gesundheit
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
Wir verweisen Sie hier auf das schweizerische Waffengesetz (WG)
Bestellung Strafregisterauszug unter: www.strafregister.admin.ch
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Wir verweisen Sie hier auf das schweizerische Waffengesetz (WG)
Bestellung Strafregisterauszug unter: www.strafregister.admin.ch
Preis: 50 Fr.
Online-Dienste
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