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Waffenerwerbsschein

Für den Erwerb von bewilligungspflichtigen Waffen, muss bei der Abteilung Sicherheit ein Waffenerwerbsschein beantragt werden. Die Gültigkeit des Waffenerwerbsscheines erstreckt sich über die gesamte Schweiz.

Dem Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
  • evtl. Bestätigung eines Schiessvereins

Der Waffenerwerbsschein wird nach gründlicher polizeilicher Überprüfung ausgestellt.

Entsorgung Waffe: Nicht mehr benötigte Waffen können jederzeit bei einem beliebigen Polizeiposten oder bei den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich oder direkt beim Fachdienst Waffen/Sprengstoffe, Lessingstrasse 33-35, 8002 Zürich, gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden. Eine entsprechende erstellte Verzichtserklärung muss vom Überbringer unterzeichnet werden.

Weitere Informationen betreffend Waffen und Munition erhalten Sie unter: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen.html.html

 

Preis

Fr. 50.00

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