Anordnung Gemeindeabstimmung vom 29. Juni 2025

16. Mai 2025

Gestützt auf § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte ordnete der Gemeinderat mit
Beschluss vom 24. März 2025 eine Urnenabstimmung an.

Die Durchführung erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte. Den Abstimmungsunterlagen wird ein beleuchtender Bericht beigelegt.

Am Sonntag, 29. Juni 2025, findet die Urnenabstimmung über folgende Vorlagen statt:

  • Genehmigung des Anschlussvertrages zwischen der Gemeinde  Regensdorf und der Gemeinde Buchs ZH betreffend die Sicherstellung der gemeindepolizeilichen Aufgaben gemäss kantonalem Polizeiorganisationsgesetz (POG)

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie dem «Anschlussvertrag zwischen der Gemeinde Regensdorf und der Gemeinde Buchs ZH betreffend die Sicherstellung der gemeindepolizeilichen Aufgaben gemäss kantonalem Polizeiorganisationsgesetz (POG)» zustimmen?

  • Genehmigung des Kredites für den Neubau von Notwohnungen

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie den Kredit von 8'825'000 Franken (Baukosten Fr. 5'967'000.00, Übertrag Grundstück Fr. 2'858'050.00) für den Neubau von Notwohnungen (mindestens 54 Plätzen) auf der Parzelle Kat.-Nr. 2526, Buchs ZH, genehmigen?

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, Postfach 273, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Buchs ZH, 16. Mai 2025                                                                     Gemeinderat Buchs ZH