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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt. Die Bestellung kann via Online Schalter, telefonisch oder persönlich erfolgen. Die Kosten betragen pro Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 30.--.

Die Handlungsfähigkeit setzt Urteilsfähigkeit und Mündigkeit voraus (Art. 13 ZGB).

Urteilsfähig im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ist ein jeder, dem nicht wegen seines Kindesalters oder infolge von Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunkenheit oder ähnlichen Zuständen die Fähigkeit mangelt, vernunftgemäss zu handeln (Art. 16 ZGB).

Mündig ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat (Art. 14 ZGB).

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie die Formularfelder vollständig aus. Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.

Verfahren

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird ihnen nach der Ausstellung mit einem Einzahlungsschein per Post nach Hause geschickt. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann ebenfalls am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt werden (Zahlung auch mit Kreditkarte möglich).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.