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Nachtparken - Parkbewilligung beantragen

Gebühren
Die Gebühren für die entsprechende Nachtparkbewilligung finden Sie hier.

Angebot Nachtparkbewilligung
Folgende Nachtparkbewilligung stehen Ihnen zur Verfügung:
Jahresparkbewilligung (ab Ausstellung 12 Monate gültig)
Halbjahresparkbewilligung (ab Ausstellung 6 Monate gültig)
Monatsparkbewilligung (ab Ausstellung 30 Tage gültig)
Wochenparkbewilligung (ab Ausstellung 7 Tage gültig)
Tagesparkbewilligung (ab Ausstellung 24h gültig)

Verfahren
Die Parkbewilligung wird von der Abteilung Sicherheit + Gesundheit ausgestellt und kann je nach Wunsch online, telefonisch oder persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Bitte halten Sie dafür Ihren Fahrzeugausweis bereit.

Da Ihre Parkbewilligung direkt über Ihr Kontrollschild in unserem System hinterlegt und kontrolliert wird, muss kein Nachweis mehr im Fahrzeug deponiert werden.

Meldepflicht
Das regelmässige Abstellen Ihres Fahrzeuges auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Grund über Nacht (zwischen 22.00 und 7.00 Uhr) ist bewilligungspflichtig. Ein solcher gesteigerter Gemeingebrauch wird angenommen, wenn unser Sicherheitsdienst Ihr Fahrzeug innert 30 Tagen zweimal oder häufiger feststellt.

Änderungen des Kontrollschildes sind uns umgehend zu melden.

Benutzung öffentlicher Grund / Platzanspruch
Gemäss Art. 31 der Polizeiverordnung ist es verboten, Fahrzeuge länger als 72 Stunden auf einem Parkplatz stehen zu lassen. Bitte beachten Sie auch, dass die Parkbewilligung Sie nicht berechtigt einen bestimmten Parkplatz zu benutzen. Die Bewilligung gilt für alle weissen Zonen der gesamten Gemeinde Buchs ZH (wenn keine anderen Parkbeschränkungen gelten).

Dauer der Gebührenpflicht / Rechnungsstellung
Für die Parkbewilligung ist nur eine einmalige Bestellung notwendig. Sie bleibt bestehen, bis Sie Ihre Bewilligung abmelden. Erhalten wir keine Abmeldung von Ihnen, so folgt auf den Bewilligungsablauf die automatische Erneuerung. Für die Abmeldung bitten wir Sie eine Begründung bereitzuhalten (z.B. Mietvertrag für Mietparkplatz).

Je nach Bewilligungsart erhalten Sie anfangs/Mitte Jahr oder monatlich eine Rechnung.

Rückerstattungen fallen nur für volle Kalendermonate in Betracht und müssen frühzeitig gemeldet werden.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Abteilung Sicherheit + Gesundheit, Telefon 044 847 75 20

Zugehörige Objekte

Name Verantwortlich Telefon

Preis

gemäss Gebührentarif

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.