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Abmeldung / Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Planen Sie den Wegzug ins Ausland? Dann bitten wir Sie, sich mindestens vier Wochen bevor Sie die Schweiz verlassen, sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle sowie beim Steueramt zu melden. Wehrpflichtige Schweizerbürgerinnen und –bürger, welche sich ins Ausland abmelden oder einen Auslandaufenthalt von mehr als 2 Monate planen, haben sich mindestens zwei Monate vor der Ausreise in Verbindung zu setzen mit:

Militärverwaltung – Kreiskommando des Kantons Zürich
Kontrollwesen
Uetlibergstrasse 113
8090 Zürich
Tel. 043 259 71 10


Mit dem Online-Dienst eUmzugZH von ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Wegzug die Meldepflicht in wenigen Schritten elektronisch erledigen.

Diese Umzugsmeldung ist auch für Wochenaufenthalter verfügbar.

Anmeldung/Abmeldung/Adressänderung innerhalb der Gemeinde
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH

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