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Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Buchs erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Erteilung des Bürgerrechts ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das Gesuchsformular sowie die dazugehörigen Unterlagen sind in der Abteilung Präsidiales erhältlich.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf der Website des kantonalen Gemeindeamtes Zürich kantonalen Gemeindeamtes.

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