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Hunde an- und abmelden

Jeder Hund im Alter von über drei Monaten muss bei der Gemeinde Buchs, am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über unseren Online-Schalter angemeldet werden. Zur Hundebezeichnung müssen Sie Ihren Hund nicht mitbringen. Die Hundesteuer ist jeweils bis Ende März zu begleichen. Diesbezüglich ist es wichtig, dass Sie uns auch mitteilen, wenn Sie Ihren Hund nicht mehr besitzen.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 20.00
(nur bei Anmeldung) Sie erhalten von uns einen Einzahlungsschein per Post

Bemerkung

Bitte füllen Sie die Formularfelder vollständig aus. Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.

Verfahren

Sobald Ihre Meldung registriert ist, erhalten Sie in der Folge jährlich die Rechnung für die Hundetaxe.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.