Kopfzeile

Inhalt

  • print

Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist in der 1. Instanz für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig: Forderungen, Eigentumsrechte, Vaterschaftsklagen, Klagen auf Ungültigkeitserklärung oder Herabsetzung von Erbschaften, Streitigkeiten über Grundeigentum oder Rechte an Liegenschaften sowie Herausgabe und Teilung von Erbschaften.

Kontakt

Friedensrichteramt
Badenerstrasse 1
8107 Buchs ZH
Tel. 044 847 75 10
friedensrichteramt@buchs-zh.ch

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt