Vorübergehende Verkehrsanordnung an der Weiherstrasse
An der Weiherstrasse befinden sich einige Baustellen. Aufgrund der Verkehrssicherheit hat der Sicherheitsvorsteher in Anwendung von Art. 5 Abs. 3 der kantonalen Signalisationsverordnung folgende vorübergehende Verkehrsanordnung beschlossen:
Parkverbot beidseitig an der Weiherstrasse
Die Parkbeschränkung dauert bis 28. Februar 2021.
Buchs, 21. Dezember 2020 Abteilung Sicherheit Buchs ZH