Vorübergehende Verkehrsanordnung Dielsdorferstrasse
Vorübergehende Verkehrsanordnung Dielsdorferstrasse
Die Gemeinde Buchs ZH hat nach Fertigstellung des Leitungsbaus für die Fernwärmeleitung der Energie 360° AG den Belag an der Dielsdorferstrasse «Hand» bis zur Gemeindegrenze Dielsdorf saniert. Zur Qualitätssicherung wird mit dem Einbau des Deckbelags ein bis zwei Jahre zugewartet, um allfällige Setzungen des Untergrunds abzuwarten.
Bis zum Abschluss der Arbeiten ist die Geschwindigkeit auf der Dielsdorferstrasse (ab Höhe Werkhof Buchs ZH bis zur Gemeindegrenze Dielsdorf) zu reduzieren. In diesem Bereich wird daher die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert (Signal 2.30 Höchstgeschwindigkeit). Um die Verkehrsteilnehmer auf die Situation aufmerksam zu machen, wird der Abschnitt ausserdem mit Hinweisschildern ausgerüstet (Signal 1.14 Baustelle).
Dauer der Verkehrsanordnung:
Ab 20. Dezember 2025 bis Abschluss der Baustelle durch Einbau Deckbelag (längstens bis 31. Dezember 2027).
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Gemeinderat Buchs ZH schriftlich ein Begehren um Neubeurteilung verlangt werden. Das Begehren muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einer allfälligen Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Besondere, zwingende Gründe: Verkehrssicherheit, geordneter Verkehrsfluss.
Buchs ZH, 19. Dezember 2025 Abteilung Sicherheit Buchs ZH