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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!

Gemäss Polizeiverordnung der Politischen Gemeinde Buchs haben sich Personen, welche sich in der Gemeinde niederlassen, innert 14 Tagen nach dem Zuzug bei der Einwohnerkontrolle zu melden.

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

· Heimatschein(e)
· Aufenthaltsausweis (für Wochenaufenthalter)
· Wohnungsausweis oder Mietvertrag
· Familienbüchlein bzw. Familienausweis (falls Sie verheiratet sind)
· Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
· bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters resp. der Verwaltung)
· Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person
· Anmeldegebühr Wochenaufenthalter CHF 100.00


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

· gültiger Reisepass
· Ausländerausweis (mit Abmeldebestätigung der letzten Wohngemeinde)
· Wohnungsausweis oder Mietvertrag
· Familienbüchlein oder andere Zivilstandspapiere (wenn vorhanden)
· Krankenkassenversicherungsausweis (bei Familien bitte für alle Mitglieder)
· Arbeitsvertrag
· bei Untermiete den Untermietvertrag (oder den Wohnungsausweis resp. den Hauptmietvertrag sowie das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters resp. der Verwaltung)
· Anmeldegebühr CHF 40.00 pro erwachsene Person


Die Gebühren für den Adresswechsel beim Migrationsamt betragen:

· EU/EFTA-Staatsangehörige CHF 30.00 pro erwachsene Person und CHF 20.00 pro Kind
· Drittstaatsangehörige: CHF 30.00 pro Person


Bei Zuzug aus dem Ausland benötigen wir zusätzlich:

· Zusicherung des Migrationsamtes des Kantons Zürich (bei Drittstaatsangehörigen)
· Bewilligungsgebühr für EU/EFTA-Staatsangehörige (B+ L-Ausweis) CHF 70.00 pro erwachsene Person und CHF 35.00 pro Kind
· Bewilligungsgebühr für Drittsstaatsangehörige CHF 142.00 pro erwachsene Person und CHF 87.00 pro Kind


Bitte beachten Sie in allen Fällen, dass Sie sich immer erst am bisherigen Wohnort abmelden müssen, bevor Sie sich in Buchs anmelden können.


Mit dem Online-Dienst eUmzugZH von ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Zuzug die Meldepflicht in wenigen Schritten elektronisch erledigen.

Diese Umzugsmeldung ist auch für Wochenaufenthalter verfügbar.

Anmeldung/Abmeldung/Adressänderung innerhalb der Gemeinde
www.services.zh.ch/app/eUmzugZH

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