Einbürgerung
Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Überprüfen Sie unverbindlich mit dem EinbürgerungscheckExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., ob Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllen.
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.
Ordentliche Einbürgerung
Wichtigste Voraussetzungen
- Gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
- Mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der SchweizExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Vor Gesuchseinreichung mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Buchs ZH
- Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.)
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister
- Sprachnachweis
- Grundkenntnisse
Sprachnachweis / Grundkenntnisse
Für die ordentliche Einbürgerung sind Deutsch- sowie Grundkenntnisse über die Schweiz vorzuweisen.
Für den Deutschnachweis brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:
- Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
- Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe in deutscher Sprache haben.
- Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in deutscher Sprache besuchen.
- Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, ösd, Goethe oder fide)
- Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, brauchen Sie keinen Nachweis.
Für den Nachweis der Grundkenntnisse brauchen Sie eines der folgenden Dokumente:
- Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben. Davon müssen 3 Jahre auf Sekundarstufe I gewesen sein.
- Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz gemacht haben.
- Aktuelle Schulbestätigung, wenn Sie im Moment die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II in der Schweiz besuchen.
- Zertifikat Grundkenntnistest
Gesuch einreichen
Reichen Sie Ihr Gesuch beim Gemeindeamt des Kantons Zürich onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ein.
Gebühren
Die Gebühren entnehmen Sie dem Gebührentarif der Gemeinde Buchs ZH bei den unten aufgeführten Publikationen.
Erleichterte Einbürgerung
Wichtigste Voraussetzungen
- Seit mindestens 3 Jahren verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
- Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 1 Jahr ununterbrochen vor Gesuchseinreichung
- Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.)
- Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister
- Verständigung in Wort und Schrift in einer schweizerischen Landessprache (mindestens Niveau B1 mündlich und Niveau A2 schriftlich)
- Respektieren der Werte der Bundesverfassung
Informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des kantonales Gemeindeamtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. über die Voraussetzung usw. Weitere Informationen finden Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Grundkenntnisse
Die Grundkenntnisse über die Schweiz werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines persönlichen Gespräches geprüft. Sie können sich bereits heute mit Hilfe folgender Websites vorbereiten:
www.ch.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
www.swissinfo.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. > Klick auf die Schweiz
www.bk.admin.ch/dokumentationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. > Der Bund kurz erklärt
Wo erhalte ich das Gesuchsformular?
Bei Aufenthalt in der Schweiz können Sie das Gesuchsformular unter Angabe Ihrer genauen Postadresse direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per Mail bestellen: ch@sem.admin.ch. Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer
Sie sind Schweizer/in und möchten das Bürgerrecht von Buchs ZH erwerben? Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Die Voraussetzungen sowie weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt bei den unten aufgeführten Dokumenten.
Weitere Informationen zur Einbürgerung finden Sie auch auf der Website des kantonalen Gemeindeamtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH (siehe Dokumente) ausfüllen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen per Post ein an: Gemeinde Buchs ZH, Präsidiales, Badenerstrasse 1, 8107 Buchs. Wir werden Ihr Gesuch prüfen und Sie anschliessend schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.
Gebühren
Die Gebühren entnehmen Sie dem Gebührentarif der Gemeinde Buchs ZH (siehe Publikationen).
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) (PDF, 142 kB) | Download | 0 | Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) |
| Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) (PDF, 95 kB) | Download | 1 | Kantonales Bürgerrechtsgesetz (KBüG) |
| Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Merkblatt (PDF, 100 kB) | Download | 2 | Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Merkblatt |
| Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Gesuchsformular (PDF, 72 kB) | Download | 3 | Einbürgerung Schweizerinnen und Schweizer_Gesuchsformular |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Präsidiales / Gemeinderatskanzlei | 044 847 75 80 | kanzlei@buchs-zh.ch |