Rechnungsgemeindeversammlung

5. Juni 2025, 19.30 Uhr

Ort

Gemeindesaal (Pemo-Arena)
Drisglerstrasse 1a
8107 Buchs ZH

Kontakt

Lara Brandenberger, Gemeindeschreiberin a.i.
kanzlei@buchs-zh.ch

Informationen

Preis

Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Buchs und der Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon werden hiermit eingeladen zu einer

Gemeindeversammlung

am Donnerstag, 5. Juni 2025, 19.30 Uhr im Gemeindesaal

zur Behandlung folgender Geschäfte:

A    Sekundarschulgemeinde Regensdorf/Buchs/Dällikon

  1. Genehmigung Jahresrechnung 2024 der Sekundarschulgemeinde
  2. Schulanlage Petermoos / Sanierung und Neugestaltung Pausenplatz / Genehmigung Bauprojekt und Kreditbewilligung
  3. Schulanlage Petermoos / Genehmigung Kreditabrechnung Solaranlage
  4. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

B     Politische Gemeinde Buchs

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 der Politischen Gemeinde
  2. Anfragen im Sinne von § 17 des Gemeindegesetzes

Die Akten und Anträge der Politischen Gemeinde liegen ab Montag, 5. Mai 2025, im Gemeindehaus (Schalter Einwohnerkontrolle), zur Einsicht auf. Die Weisung zu den Geschäften können von der Gemeindewebseite www.buchs-zh.ch heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.

Die Akten der Sekundarschulgemeinde liegen in der Schulverwaltung, Riedthofstrasse 100, 8105 Regensdorf zur Einsicht auf.

Vorgängig findet um 19.00 Uhr ein Apéro statt, zu dem alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gemeindeversammlung herzlich eingeladen sind. Der Apéro wird von der Gemeinde offeriert und vom Verein «Männersport Buchs» organisiert. Zweck des Apéros ist der Informationsaustausch zwischen Behörden und Stimmberechtigten. Daneben können die jeweils durchführenden Vereine, Parteien und Organisationen auch Werbung in eigener Sache machen.

Anfragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse (Anfragerecht gemäss § 17 des Gemeindegesetzes), die spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich an den Gemeinderat gerichtet werden, werden vom Gemeinderat schriftlich beantwortet und in der Versammlung bekannt gegeben.

Stimmberechtigung

Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003.

Rechtsgültigkeit hat die amtliche Publikation auf der Webseite der Gemeinde Buchs ZH (www.buchs-zh.ch).

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Dokumente

Name
20250605_GV_Kurzpublikation Traktandenliste (PDF, 1.44 MB) Download 0 20250605_GV_Kurzpublikation Traktandenliste
20250605_GV_Broschüre Weisung (PDF, 420.27 kB) Download 1 20250605_GV_Broschüre Weisung
20250605_JR 2024_Antrag GV (PDF, 9.65 MB) Download 2 20250605_JR 2024_Antrag GV