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Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) prüft alle Anträge von finanzieller Tragweite an die Gemeindeversammlung, insbesondere Voranschlag, Jahresrechnung und Spezialbeschlüsse. Sie klärt die finanzrechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Angemessenheit und die rechnerische Richtigkeit ab. Sie erstattet dazu Bericht und Antrag. Des Weiteren kontrolliert sie das Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde.

Die RPK ist ein selbständiges Organ in der ordentlichen Gemeindeorganisation. Sie wird von den Stimmbürgern gewählt und ist keinem anderen Gemeindeorgan untergeordnet.

Kontakt

Rechnungsprüfungskommission
Badenerstrasse 1
8107 Buchs ZH
Tel. 044 847 75 80
Fax 044 847 75 05
kanzlei@buchs-zh.ch

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