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Aufenthaltsausweis

Als Wochenaufenthalter müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde anmelden und einen Aufenthaltsausweis vorweisen. Der Aufenthaltsausweis wird von der Einwohnerkontrolle der zivil- und steuerrechtlichen Wohnsitzgemeinde ausgestellt. Mit dem Aufenthaltsausweis erklärt die Wohnsitzgemeinde, dass der Heimatschein dort deponiert ist. Der Aufenthaltsausweis ist in der Regel auf 1 Jahr befristet und kann um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Zugehörige Objekte

Preis

CHF 30.00

Bemerkung

Bitte füllen Sie die Formularfelder vollständig aus. Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind obligatorisch.

Verfahren

Der Aufenthaltsausweis wird ihnen nach der Ausstellung mit einem Einzahlungsschein per Post nach Hause geschickt. Der Aufenthaltsausweis kann ebenfalls am Schalter der Einwohnerkontrolle abgeholt werden (Zahlung auch mit Kreditkarte möglich).

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.