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Reglement zur Videoüberwachung

Die Videoüberwachung bezweckt hauptsächlich die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen. Insbesondere der Wahrung des Hausrechts, der Verhinderung von Verunreinigungen, von Sachbeschädigungen, von Einbrüchen, von Straftaten gegen Leib und Leben sowie von Widerhandlungen gegen die Abfallentsorgungsvorschriften.

Informationen

Datum
1. Januar 2014

Dokumente

Name
Reglement Videoüberwachung.pdf (PDF, 74.15 kB) Download 0 Reglement Videoüberwachung.pdf

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