
Lebensmittelkontrolle
Die Lebensmittelkontrolle stützt sich auf das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es bezweckt folgendes:
- Schutz der Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenstände, welche die Gesundheit gefährden können.
- Sicherstellung des hygienischen Umganges mit Lebensmitteln.
- Schutz der Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen.