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Unterschriftbeglaubigungen

Immer wieder kommt es vor, dass Einwohnerinnen und Einwohner mit jeglicher Art von Formularen bei der Einwohnerkontrolle um Beglaubigung ihrer Unterschrift bitten. Auf den Formularen steht meistens „Unterschrift durch die Einwohnerkontrolle zu beglaubigen“. Die Einwohnerkontrolle darf keine Unterschrift beglaubigen, sie darf lediglich Bestätigungen von Personalien vornehmen (kostenpflichtig).

Gemäss Einführungsgesetz zum ZGB sowie dem Notariatsgesetz, ist jeder Gemeindeammann und Notar zur Vornahme von Beglaubigungen ermächtigt:

Bitten wenden Sie sich an folgende Amtsstellen:

Betreibungs- und Gemeindeammannamt Furttal
Badenerstrasse 1
8107 Buchs ZH
Tel. 044 847 76 80

Notariat Dielsdorf
Wehntalerstrasse 20
8157 Dielsdorf
Tel. 044 752 37 70

Weitere Informationen finden Sie unter www.notariate.zh.ch.

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