Der Bund hat die Rechtsgrundlagen für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts voll-ständig überarbeitet. Die neuen Rechtsgrundlagen des Bundes traten zusammen mit den ebenfalls totalrevidierten kantonalen rechtlichen Bestimmungen per 1. Januar 2018 in Kraft. Gestützt darauf hat der Gemeinderat die Verordnung über das Bürgerrecht der Gemeinde Buchs ZH vom 11. Dezember 2014 per 23. April 2018 aufgehoben und gleich-zeitig ein Bürgerrechtsreglement erlassen, welches per 23. April 2018 in Kraft tritt. Dieses regelt vor allem Verfahrensfragen.